Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Kritisch ist, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige die Beitragshöhe und die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind.
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