Da die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2017 weiterhin rückläufig war, sanken in diesem Zeitraum auch die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit, die sich aus Transferzahlungen sowie Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ergeben. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 53,1 Milliarden Euro – ein Minus von 4,5 Prozent. Sie betragen damit 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2016 waren es noch 1,76 Prozent.
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